Verbotene KI-Praktiken

Aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit: 1 Min.

Der EU AI Act verbietet bestimmte KI-Praktiken vollständig, die als unannehmbares Risiko für Grundrechte gelten. Dazu zählen unter anderem Social Scoring, unterschwellige Manipulation und biometrische Echtzeit-Fernüberwachung. Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.

Einschätzung der ComplianceWerkstatt

Die Liste der verbotenen Praktiken klingt für die meisten Unternehmen erstmal beruhigend: Social Scoring, unterschwellige Manipulation, biometrische Massenüberwachung. „Machen wir alles nicht.“ Wahrscheinlich stimmt das. Aber die Verbote sind breiter formuliert, als viele denken. Emotionserkennung am Arbeitsplatz? Verboten (es sei denn, es gibt medizinische oder sicherheitsrelevante Gründe). KI-gestützte Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen? Verboten. Meine Empfehlung: Gehen Sie die Liste einmal systematisch durch und gleichen Sie sie mit Ihrem KI-Inventar ab. Das dauert eine Stunde und gibt Ihnen Sicherheit, dass Sie auf der richtigen Seite stehen.

Welche KI-Praktiken sind verboten?

Art. 5 des EU AI Act definiert KI-Praktiken, die aufgrund ihres Risikos für Grundrechte, Sicherheit und demokratische Werte vollständig untersagt sind. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025 und betreffen sowohl Anbieter als auch Betreiber solcher Systeme.

Die Verbote richten sich nicht gegen bestimmte Technologien, sondern gegen spezifische Einsatzzwecke. Entscheidend ist, wofür ein KI-System verwendet wird.

Übersicht der Verbote

Verbotene Praktik

Erläuterung

Social Scoring durch Behörden

Bewertung von Personen auf Basis ihres Sozialverhaltens mit nachteiligen Folgen in sachfremden Kontexten

Unterschwellige Manipulation

KI-Systeme, die Verhalten durch nicht wahrnehmbare Techniken beeinflussen und dadurch Schaden verursachen

Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit

Gezielte Beeinflussung von Personen aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer Lage

Biometrische Echtzeit-Fernüberwachung

Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (eng begrenzte Ausnahmen für Strafverfolgung)

Emotionserkennung am Arbeitsplatz/in Bildung

Einsatz von Emotionserkennungs-KI gegenüber Beschäftigten oder Schülern (außer aus medizinischen/sicherheitsrelevanten Gründen)

Biometrische Kategorisierung (sensible Merkmale)

Rückschluss auf ethnische Zugehörigkeit, politische Meinung, Religion oder sexuelle Orientierung aus biometrischen Daten

Ungezielte Gesichtsbilder-Datenbanken

Aufbau von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch massenhaftes Scraping von Internet- oder Überwachungsbildern

Quellen

  • EU AI Act Art. 5 – Verbotene Praktiken(2024)
  • EU AI Office: Guidelines on Prohibited AI Practices(2025)

Stand: Mai 2026. Dieser Glossar-Eintrag dient der Wissensvermittlung und stellt keine Rechtsberatung dar. Regulatorische Änderungen vorbehalten.

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