AI Act Sanktionen

Aktualisiert: Mai 2026 · Lesezeit: 1 Min.

Der EU AI Act sieht empfindliche Geldbußen bei Verstößen vor: Bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene KI-Praktiken, bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % für andere Verstöße. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes.

Einschätzung der ComplianceWerkstatt

Bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes: Die Bußgelder des AI Act orientieren sich am DSGVO-Modell und sind bewusst abschreckend. Aber (und das ist die realistischere Perspektive) die Durchsetzung wird schrittweise kommen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind noch im Aufbau, und die ersten Schwerpunkte werden voraussichtlich bei den Verboten und den GPAI-Regeln liegen. Das ist kein Grund zur Untätigkeit, aber ein Argument für Priorisierung. Meine Empfehlung: Stellen Sie sicher, dass Sie keine verbotenen Praktiken einsetzen (gilt bereits seit Februar 2025), und bauen Sie parallel Ihre Hochrisiko-Dokumentation auf. Wer diese beiden Themen im Griff hat, ist für den Großteil der Sanktionsrisiken gewappnet.

Bußgeldrahmen nach EU AI Act

Der EU AI Act folgt dem DSGVO-Modell mit umsatzbasierten Bußgeldern. Art. 99 definiert drei Sanktionsstufen, die sich nach der Schwere des Verstoßes richten. Für KMU und Start-ups gelten angepasste Obergrenzen, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden.

Die drei Sanktionsstufen

StufeVerstoßBußgeld
Höchste StufeEinsatz verbotener KI-Praktiken (Art. 5)Bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Mittlere StufeVerstöße gegen andere AI-Act-Pflichten (z. B. Hochrisiko-Anforderungen, Transparenzpflichten)Bis 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Untere StufeBereitstellung falscher oder unvollständiger Informationen an BehördenBis 7,5 Mio. EUR oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes

Zuständigkeit und Durchsetzung

Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde fungieren. Auf EU-Ebene überwacht das AI Office der EU-Kommission insbesondere die Einhaltung der GPAI-Regeln.

Quellen

  • EU AI Act Art. 99 – Geldbußen(2024)
  • EU AI Act Art. 70 – Nationale zuständige Behörden(2024)

Stand: Mai 2026. Dieser Glossar-Eintrag dient der Wissensvermittlung und stellt keine Rechtsberatung dar. Regulatorische Änderungen vorbehalten.

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